
FRAGEN & ANTWORTEN
Der Eintritt in die katholische Kirche
Wie unterscheiden sich erstmaliger Eintritt und Wiedereintritt?
Für den erstmaligen Eintritt in die römisch-katholische Kirche ist eine zirka ein Jahr dauernde Vorbereitung auf die Aufnahme in die Kirche durch die Taufe erforderlich. Anmelden kann man sich im Pfarrsekretariat seiner Wohnsitzpfarre.
Wer längere Zeit nach dem Austritt wieder in die Kirche eintreten möchte, kann sich für ein Erstgespräch an den Pfarrer seiner Heimatgemeinde oder die Ansprech person der Diözese wenden. Ist man erst in den letzten drei Monaten ausgetreten und bereut die Entscheidung, reicht eine Widerrufserklärung.
Was erwartet mich beim Erstgespräch?
Dabei wird nichts „abgeprüft“ oder abgefragt und man muss auch nicht auswendig Gebete aufsagen. Es geht einzig um die persönliche Lebensund Glaubenssituation – um Beweggründe für den Austritt und das Ja zur Wiederaufnahme in die Kirche. Das Gespräch mit dem Seelsorger ist letztlich auch für die Kirche wichtig und dienlich – um aufzuzeigen, wo etwaige Versäumnisse und Probleme in der Kirche gesehen werden. Letztlich soll dabei niemand zum Eintritt überredet und niemand, der es ernst meint, „vertrieben“ werden.
Welche Unterlagen benötige ich für den Wiedereintritt?
Den Taufschein und – falls vorhanden – den Austrittsvermerk sowie bei Verheirateten auch den Trauschein.
Wie lange dauert es dann und wie wird der Wiedereintritt vollzogen?
Das Tempo kann jeder selbst bestimmen, ebenso die Form des Wiedereintritts: ganz schlicht in der Pfarrkanzlei oder beim Gottesdienst.
Kostet der Wiedereintritt etwas? Muss ich Kirchenbeitrag nachzahlen?
Nein, für den Wiedereintritt fallen keine Gebühren an und es muss kein Kirchenbeitrag nachbezahlt werden. Die Beitragspflicht beginnt erst wieder mit der Rückkehr in die Kirche. Die Höhe des Kirchenbeitrags richtet sich nach dem Einkommen. Infos unter: www.meinbeitragwirkt.at